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Ein Todesfall im Ausland


In der Zeit der Globalisierung gehört das Reisen fest zum Alltag, parallel steigt auch die Anzahl von Auswanderungen immer weiter an. Immer mehr ältere Menschen sehnen sich danach, noch einmal auf Reisen zu gehen und die Welt kennenzulernen. Allerdings ist es durchaus nicht unüblich, dass es zu Problemen mit der Gesundheit oder Todesfällen im Ausland kommen kann. Der Verlust eines Angehörigen im Inland, ist für die meisten Familien schon eine schwer und es gibt viel zu organisieren, wenn Sie eine Bestattung planen. Im Ausland wird es nochmal etwas komplizierter und aufwendiger.


Doch was passiert bei einem Todesfall im Ausland? Zunächst muss der Tod festgestellt werden, dann der Leichnam zurück nach Deutschland gebracht werden und erst dort kann der Bestattungsprozess mit der richtigen Beerdigung fortgeführt werden. Aus diesem Grund zeigen wir Ihnen in diesem Artikel, was es noch alles bei einem Todesfall im Ausland zu beachten. Auch wenn die Feststellung des Todes von Ärzten durchgeführt wird, müssen die Angehörigen des Verstorbenen sämtliche notwendigen Aufgaben rund um die Bestattung selbst erledigen. Nach einem Todesfall im Ausland sollten die Angehörigen den Verstorbenen ins deutsche Sterberegister eintragen lassen, um die Sterbeurkunde des Verstorbenen zu erhalten, da diese im weiteren Verlauf wichtig ist.


Wenn der im Ausland Verstorbene in Deutschland bestattet werden soll, muss er zunächst zurückgeführt werden. Das Planen der Beerdigung in Deutschland wird anschließend von einem lokalen Bestattungsunternehmen übernommen. Bei einem Todesfall im Ausland leiden die Angehörigen zumeist noch mehr als bei einem Tod im Inland. Dies kann gleich mehrere Gründe haben, denn Angehörige können nur dann am Sterben teilnehmen, wenn sie mit dem Verstorbenen unterwegs ist. Sonst wird er erst nach dem Tod durch den Reiseveranstalter, durch Mitreisende oder durch Auslandsvertretungen wie das deutsche Konsular, benachrichtigt.



Stirbt ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland, gibt es für die Angehörigen viel zu tun. Es geht nun auch darum, den Todesfall im Ausland zu beerdigen, was recht viel Aufwand verbunden ist. Die folgenden drei Schritte müssen sofort nach dem Tod des Angehörigen durchgeführt werden, um die Gesetzeskonformität einzuhalten:


Den Tod von einem Arzt bescheinigen lassen


Als allererstes ist es notwendig, dass ein Arzt den Tod feststellt. Dabei kann die Reiseleitung zur Überbrückung von Sprachbarrieren unterstützen. Der Mediziner muss einen Totenschein ausstellen, der die Todesursache nennt.


Einreichung des Totenscheins beim zuständigen Standesamt


Nachdem der Totenschein vorliegt, hat der Angehörige bzw. der Vertreter die Aufgabe, ihn innerhalb eines Werktages an das Standesamt des Sterbeortes einzureichen und eine Sterbeurkunde zu beantragen.


Kontaktaufnahme eines lokalen Bestatters zur Überführung


In der Folge sollten die Angehörigen des Toten ein Bestattungsunternehmens in der Nähe des Beerdigungsortes kontaktieren, sodass der Verstorbene an seinen Heimatort gebracht und dort beerdigt werden kann.


Bei einem Todesfall im Ausland ist auch das deutsche Konsulat immer eine zuverlässige Anlaufstelle für die Angehörigen der Verstorbenen. Das Konsulat hilft bei der Organisation, bei einer Gruppenreise, an der lediglich der Verstorbene selbst teilgenommen hat, erfährt die Familie zumeist erst vom Veranstalter der Reise oder durch Mitreisende vom Tod ihres Angehörigen.


Wenn Sie gemeinsam im Ausland sind


Wenn der Verstorbene noch mit Familienmitgliedern im Ausland unterwegs war, wird der Tod innerhalb eines Werktages an die relevanten Institutionen von den Angehörigen gemeldet. Bei der Feststellung eines Todesfalls im Ausland, muss die Leiche danach dann nach Deutschland überführt werden.


Wenn Sie allein im Ausland sind


Wenn ein Reisender allein im Ausland unterwegs ist, sollte er eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben, die auch eine Rückführung nach Deutschland im Todesfall im Ausland umfasst. Eine Überführung kann durchaus mit hohen Beerdigungskosten verbunden sein. So wird der Leichnam zurück nach Deutschland gebracht und kann im Heimatland beerdigt werden.


Da internationale Sterbeurkunden generell in Deutschland anerkannt werden, ist es keine Pflicht, dass verstorbene deutsche Staatsangehörigen in das deutsche Sterberegister eingetragen werden, doch es kann durchaus zu Vorteilen haben. Berechtige können so zu jeder Zeit eine Sterbeurkunde einfach in Deutschland erhalten.


Der Bestattungsprozess Schritt für Schritt


Nach der Durchführung der ersten Schritte ist der Bestattungsprozess bei einem Todesfall im Ausland noch lange nicht abgeschlossen. Nach der Erledigung durch sämtlicher bürokratischer Elemente, die dem Bestattungsprozess zuzuordnen sind, kommt die Überführung des Leichnams zum Bestattungsort sowie dem Beginn des eigentlichen Bestattungsprozesses. Dieser beginnt mit der eigentlichen Beerdigung auf dem Friedhof, der Totenfeier und dem endgültigen Abschied vom Verstorbenen.


Wie wird der Tod registriert?


Die Anzeige von Sterbefällen von Angehörigen mit deutscher Staatsangehörigkeit erfolgt nur auf Wunsch, denn eine generelle Pflicht zur Meldung des Todesfalles existiert nicht. Bei der Registrierung werden zwei Szenarien unterschieden: der Tod von Familienmitgliedern im Ausland und der Tod einer Person, die im Ausland wohnt.


Die Berechtigung, eine Beurkundung über einen Todesfall im Ausland anzuzeigen, haben direkte Familienmitglieder wie Partner, Kinder oder Personen mit rechtlichem Interesse. Sie müssen den Tod der/des Verstorbenen beim heimischen Standesamt zu melden. Verstorbene, die im Ausland gelebt und gemeldet waren, werden beim Standesamt Berlin I geführt.


Der Antrag für die Beurkundung eines Todesfalls im Ausland basiert auf dem „Antrag auf Beurkundung eines Auslandssterbefalles im Sterberegister“ nach § 36 Personenstandgesetz (kurz PStG).


Dokumente der Rückführung


Verstirbt eine Person im Rahmen eines Urlaubs im Ausland oder während eines längeren Aufenthalts im Ausland werden verschiedene Dokumente benötigt, um den Leichnam nach Deutschland zurückzuführen. Dies gilt für beide Fälle – also der Überführung deutscher Staatsbürger nach Deutschland und der Überführung ins Ausland. Denn auch viele Ausländer, die in Deutschland leben, wollen nach ihrem Tod in der Heimat begraben werden. Bei einer Rückführung gelten sowohl die Vorschriften des Sterbelandes als auch die behördlichen und gesetzlichen Vorgaben des Bestattungslandes. Teilweise sind auch noch die Regeln der Transferländer relevant. In der Folge werden alle Dokumente aufgeführt, die bei einem Todesfall im Ausland unbedingt notwendig sind:


Leichenpass


Länder beziehen sich bei der Rückführung entweder auf das Berliner Abkommen oder aber das Straßburger Abkommen. Hinter beiden Abkommen verbergen sich einheitliche Standards, wie der Leichentransport zwischen verschiedenen Ländern organisiert wird. Der Leichenpass ist die Voraussetzung für den Transport der Leiche zum Bestattungsort, also Deutschland, gewertet. Er wird von der Behörde vor Ort ausgestellt. Im Leichenpass sind alle persönlichen Angaben über den Verstorbenen, die Beförderungsart sowie den Ausgangs- und Bestimmungsort.


Reisedokumente des Verstorbenen im Original


Der Reisepass des Verstorbenen ist eine Voraussetzung für die Rückführung

Außerdem müssen alle Reisedokumente, beispielsweise die Buchungsunterlagen, die Rechnung über die Reise und Tickets sowie der Reisepass oder aber der Personalausweis im Original bereitgehalten werden. Sie dienen zur Identifikation des Toten.


Zieladresse des deutschen Bestatters


Durch den Todesfall im Ausland muss dem ausländischen Bestatter die Adresse des deutschen Bestatters vorliegen, sodass der Sarg mit dem Gestorbenen auf dem richtigen Friedhof ankommt und begraben werden kann.Auch die folgenden Punkte spielen noch eine Rolle, damit eine Rückführung des Verstorbenen nach Deutschland möglich wird:


  • Kopie der Geburtsurkunde

  • Vollmacht zur Beauftragung des Bestatters am Sterbeort

  • Vollmacht zur Überführung


Eine weitere Überprüfung der Identitätsangaben des Verstorben wird durch den Zoll durchgeführt, wenn der Leichnam im Beerdigungsland ankommt. Hierzu zählen auch die Daten, die im Leichenpass erfasst werden und die Identität des Toten belegen. Damit das zuständige Standesamt seine Pflichten erfüllen kann, werden die folgenden Dokumente gebraucht:


  • Die Sterbeurkunde

  • Ein Totenschein

  • Die ärztliche Bestätigung, die eine Überführung für möglich hält

  • Ein Nachweis des lokalen Bestatters über eine sachgemäße Einsargung

  • Ist die Todesursache unklar, wird auch die Genehmigung der Staatsanwaltschaft gebraucht


Da es durch einen Todesfall im Ausland zu hohen Beerdigungskosten kommen kann, sollten sich Reisende oder diejenigen, die häufig im Ausland unterwegs sind, ihren Aufenthalt dort zusätzlich mit einer Auslandskrankenversicherung absichern. Mit ihr ist es möglich, die Bestattungskosten bei einer Rückführung eines Todesfalles im Ausland zu senken.


Eine Beerdigung planen – so wird’s gemacht


Das Erstellen einer Checkliste ist ein wichtiger erster Schritt

Wer eine Beerdigung planen will, um seinen Angehörigen zu bestatten, sollte zunächst ein passendes Beerdigungsinstitut in der Nähe des eigenen Wohnorts suchen. Hier ist es ihnen möglich, ihre Trauer über den Todesfall im Ausland voll auszuleben. Auch die Beerdigungskosten sollte bedacht werden, denn Beerdigungen können sehr kostspielig sein. Parallel sollten sich die Angehörigen, die eine Beerdigung planen, Gedanken darüber machen, welche Art der Beerdigung in Frage kommt. Manche ziehen die Einäscherung vor, andere bevorzugen eine klassische Beerdigung vor.


Den Leichnahm nach Hause bringen


Die klassische Erdbeerdigung ist – auch bei einem Todesfall im Ausland – die Beerdigung in einem Sarg, der dann auf einem Friedhof beigesetzt wird. Ein solche Beerdigung eines Todesfalls im Ausland ist jedoch sehr aufwendig.


Die Asche nach Hause bringen


Bei einem Todesfall im Ausland ist eine Einäscherung des Angehörigen in den meisten Fällen die optimalste Variante für eine Rückführung.


Um eine Beerdigung planen zu können, müssen, wie Sie sehen viele Dinge beachtet werden. Ein mitreisender Angehöriger kann bereits während der Rückreise Ideen und Vorschläge entwickeln sowie Kontakt mit den notwendigen Institutionen aufnehmen.


Kosten der Beerdigung


Bei einem Todesfall im Ausland kommen mehr als die üblichen Kosten auf Sie zu, denn es fallen nicht nur die normalen Beerdigungskosten an, sondern auch Überführungskosten und verschiedene Gebühren für die Ausstellung von Belegen. Schon der Leichenpass verursacht Kosten in Höhe von 20 bis 120 Euro.



Fazit – Eine Reisekrankenversicherung ist Pflicht in manchen Ländern Pflicht!


Gerade ältere Menschen, die weiterhin gerne reisen möchten, aber unter Vorerkrankungen leiden, sollten aus Gründen der finanziellen und persönlichen Sicherheit eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, da es sonst bei einem Todesfall im Ausland zu größeren Komplikationen und hohen Kosten für die Hinterbliebenen kommen kann, wenn diese dem Verstorbenen eine angemessene Beerdigung ermöglichen möchten.

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